Diese Bedingungen sind
Bestandteil jedes Dienstleistungsvertrages. Bei Auftragserteilung gelten sie
als angenommen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Etwaige
entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers oder eines beteiligten
Dritten gelten als ausdrücklich ausgeschlossen.Soweit von ihnen abgewichen
wird, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die spätestens vier Wochen
nach Auftragsbestätigung durch Swiss Business Services GmbH (nachfolgend nur
SWISS-BS genannt) in unserem Besitz sein muss.
1.
Auftragsausführung
Angebote, Prospekte,
Anzeigen usw. sind freibleibend und unverbindlich, auch die darin enthaltenen
Preisangaben. Allein gültig ist das jeweils aktuelle Preisverzeichnis. Ein
wirksamer Vertrag wird durch schriftliche Bestätigung der SWISS-BS geschlossen.
Bei Fehlen einer solchen schriftlichen Bestätigung kommt der Vertrag durch
schriftliche Bestellung des Käufers und einer von SWISS-BS gestellten Rechnung
oder durch Abnahme der Ware oder Dienstleistung durch den Käufer oder einen
hierzu bevollmächtigten Dritten zustande.
Vertragsänderungen bedürfen
ebenfalls der Schriftform, soweit es sich um Hauptleistungspflichten beider
Vertragsparteien handelt.
Offensichtliche Rechen-
bzw. Schreibfehler berechtigen die SWISS-BS zur Richtigstellung, auch bei schon
erstellten Rechnungen.
2. Verschwiegenheit
SWISS-BS mit den Mitarbeitern/Partnern ist zur
Verschwiegenheit über die geschäftlichen Angelegenheiten, besonders über die
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Personal Angelegenheiten der zu
beratenden Organisation verpflichtet.
3.
Systementwicklung und Organisationskonzepte
Die durch SWISS-BS erarbeiteten Organisationssysteme und
Konzepte sind Eigentum von SWISS-BS. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben
oder verkauft werden. Ohne schriftliche Entgegnung anerkannt der Empfänger
diese Eigentumsrechte von SWISS-BS.
4. Haftung von
SWISS-BS
Die Haftung beschränkt sich auf Fälle des Vorsatzes und der
groben Fahrlässigkeit. Für Auskünfte, die nicht schriftlich bestätigt sind, ist
jedeHaftung ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für nicht schriftlich bestätigte Anforderungen fachlicher,
zeitlicher und finanzieller Art. Eine Haftung bei Einwirkung durch höhere
Gewalt kann SWISS-BS nicht übernehmen. SWISS-BS behält sich in jedem Fall das
Recht vor, in solchen Fällen von einer Dienstleistungsverpflichtung
zurückzutreten. Bei Rückerstattung der vom Kunden geleisteten Zahlung
verrechnet SWISS-BS mindestens 20 % des Betrages für Verwaltungskosten.
5. Honorar,
Fahrtkosten und Spesen
Das jeweilige Honorare, Fahrtkosten und Spesen werden schriftlich,
entsprechend dem Umfang und Art der Aufgabe, vereinbart.
6.
Rechnungsstellung / Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich nach dem geleisteten
Arbeitseinsatz in Honorartagen oder nach besonderer Absprache. Als Zahlungsziel gilt generell:
Sofort nach Erhalt der
Rechnung ohne Abzug.
Zu allen Beträgen wird die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet.
7. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder
werden, so wird hier von die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht berührt. An ihre Stelle soll eine Bestimmung
treten, die dem mit der unwirksamen Klausel verfolgten Zweck in
zulässiger Weise am nächsten kommt.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für die Rechtsbeziehungen zwischen der SWISS-BS und dem
Käufer gilt das materielle schweizer Recht, auch wenn der Käufer seinen
Sitz im Ausland hat. Soweit gesetzlich zulässig, ist Erfüllungsort,
Betreibungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus
dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten der Sitz der SWISS-BS. Diese hat indessen auch
das Recht, den Käufer beim zuständigen Gericht an dessen Wohnsitz/Sitz
oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.